Allgemeines

Sinn und Zweck der CE-Kennzeichnung für Fenster und Außentüren:

Die Verpflichtung zur CE- Kennzeichnung besteht ab 1.2.2010 für alle In-Verkehr-Bringer von Fenster und Türen.
Die in der gesamten Europäischen Union gültige Norm EN 14351-1 Fenster und Außentüren regelt die Methoden zum Nachweis von Leistungseigenschaften und die Verpflichtung zur Deklaration einzelner Leistungseigenschaften.

Die CE-Kennzeichnung ermöglicht den freien Warenverkehr (Abbau von Handelshemmnissen) im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) für Fenster und Außentüren.
Die CE-Kennzeichnung ist zwingend vorgeschrieben und ist als System für alle gesetzlich bindend, die ihre Produkte in der EU vertreiben wollen.  
Mit dem CE-Zeichen wird bestätigt, dass die Leistungseigenschaften des Endproduktes die gesetzlich geregelten Anforderungen an den Verwendungszweck erfüllen.

Zudem werden dem Hersteller von Fenster und Außentüren europaweit gültige Prüfungen, Prüfverfahren und Nachweise ermöglicht. Durch die verbindlichen Prüfmethoden wird sichergestellt, dass die Leistungsnachweise einzelner Produkte vergleichbar sind.

Zu beachten ist, dass die technischen Werte von Größe und Ausführung abhängig sind.

 

Klicken Sie bitte hier um unsere Zertifikate herunterzuladen.